Begleithundeausbildung



Die Ausbildung zum Begleithund stellt die Basis nach dem Ablegen des Erziehungskurses in der Hundeausbildung und den Einstieg in den Hundesport dar. Dabei soll der Hundehalter das lernpotential seines Hundes kennen lernen und unter Anleitung die Methodik der Ausbildung bei seinem Hund zur Anwendung bringen. Das heißt Sie lernen zuerst wie Ihr Hund lernt und bringen ihm dann die Grundbegriffe wie „Fußgehen mit und ohne Leine“, „Sitz“, Platz“, usw. bei. Am Ende der Ausbildung steht eine Begleithundeprüfung, die bei erfolgreichem Bestehen die grundlegende Voraussetzung für den Hundesport in den weiteren Sparten wie Schutzhundesport, Fährtenprüfungen, Rettungshunde-prüfungen, Teilnahme an Agility-Turniere usw. ist. Wer bereits einen Erziehungskurs mit seinem Hund absolviert hat, macht nun einen weiteren Schritt hin zum sozialverträglichen und verkehrssicheren Begleithund und wird sich in Folge nicht schwer tun, weil er bereits auf vermitteltes Grundlagenwissen zurückgreifen kann.

 

Die international anerkannte Begleithundeprüfung besteht aus drei Teilen: 



Teil 1:          Sachkundeprüfung, schriftlicher Test für den 

                   Hundehalter/Hundeführer-Ausweis


Teil 2:         Praktischer Unterordnungsablauf mit und 

                   ohne Leine

 

Teil 3:         Verkehrssicherheit und Wesensüberprüfung 

                   des Hundes 

Jeder Hund der daran teilnimmt muss für die eindeutige Feststellung seiner Identität gechipt oder tätowiert sein. Darüber hinaus muss eine gültige Tollwutschutzimpfung sowie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung bestehen. Nach bestandener Sachkundeprüfung, (Voraussetzung für die weitere Teilnahme an der Prüfung), wird im praktischen Unterordnungsablauf Fußgehen mit und ohne Leine, Durchgehen einer Menschengruppe, Sitzübung und Platz in Verbindung mit Herankommen abgeprüft. Wendungen, Tempowechsel und Anhalten mit dem Hund sind weitere Bestandteile der Prüfung. Außerdem muss der Hund, während ein anderes Mensch/Hunde-Team seinen Unterordnungsteil absolviert, unangeleint in einer Entfernung von 30 Schritt zu seinem Hundeführer abliegen und darf nicht aufstehen und sich vom Platz entfernen, bis ihn sein Hundehalter wieder abholt.  

 

Nach bestandenem Teil 2 (Praktischer Unterordnungsablauf) wird außerhalb des Hundeplatzes das sichere und freundliche Verhalten des Hunds gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern (Autos, Radfahrer, Spaziergänger, Jogger, etc.) und anderen Hunden überprüft. Dabei soll sich der Hund gelassen und nicht aggressiv verhalten.

 

Um an einer Begleithundeprüfung teilnehmen zu können, muss der Hund mindestens 15 Monate alt sein. Nach bestandener Prüfung wird dem Hundehalter ein Hundeführerausweis („Hundeführerschein“) ausgestellt.

 

Nähere Auskünfte erhalten Sie von unserem Ausbildungswart oder kommen Sie doch einfach auf unserem Hundeplatz vorbei. Wir freuen uns auf Sie und beantworten gerne Ihre Fragen.