Hundeplatzordnung


1.

Die Platzordnung gilt für das gesamte Vereinsgelände.

Dies umfasst den Übungsplatz sowie den davor liegenden Parkplatz.

 

 

2.

Elektrohalsbänder (E-Geräte) sind auf unserem Hundeplatz verboten. Wir legen sehr großen Wert nur mit tierschutz- und artgerechten Methoden die Hunde auszubilden.

 

 

3.

Zur Einhaltung der Platzordnung sind alle Vereinsmitglieder und alle Gäste verpflichtet.

 

 

4.

Trainingszeiten sind grundsätzlich nur auf die dafür vorgesehenen Ausbildungstage festgelegt.

 

 

5.

Die Hunde dürfen nur angeleint auf den Platz geführt werden, dazu zählt auch der Parkplatz.

 

 

6.

Vor Betreten des Platzes sollen die Hunde ausreichend Gassi geführt werden, damit sie sich lösen können.

 

 

7.

Rüdenbesitzer werden ersucht, ihre Hunde am Markieren auf dem Platz und an den Geräten zu hindern.

 

 

8.

Eine eventuelle Verunreinigung des Übungsplatzes und der Vorplätze durch den Hund ist vom Hundeführer unaufgefordert und sofort zu beseitigen. Es ist außerdem darauf zu achten, dass Futter,  das zur Belohnung eingesetzt wird, nicht auf dem Übungsplatz verloren bzw. verstreut wird.

 

 

9.

Impfung: Zutritt haben nur Hunde, die einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut haben.

 

 

10.

Kranke Hunde dürfen nicht auf den Platz.

 

 

11.

Läufige Hündinnen dürfen erst nach Rücksprache mit dem Übungswart auf den Platz um anderen Hunde ein konzentriertes Training zu ermöglichen.

 

 

12.

Haftung: Jeder Hundebesitzer haftet persönlich für Personen- und Sachschäden, die sein Hund verursacht. Der Abschluss einer Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung ist Pflicht.

 

 

13.

An Agility- und anderen Sportgeräten darf nur im Beisein von einem Übungsleiter oder mithilfe vom Übungsleiter bestimmter Hilfsperson gearbeitet und trainiert werden.

 

 

14.

Hunde dürfen nicht in das Vereinsheim mitgenommen werden. Ausnahme Welpen bis zum Alter von 5 Monaten sowie einzelne Seniorenhunde nach Rücksprache mit der Vereinsleitung. Sitze und Bänke sind dabei absolute Tabuzonen.

 

 

15.

Den Anweisungen des Ausbildungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

 

 

16.

An der Ausbildung unbeteiligte Hunde sind in jedem Fall in die Boxen oder in das Auto zu bringen.  Der Aufenthalt von Hunden vor dem Vereinsheim ist nur zu Ausbildungszwecken  auf Anweisung des  Übungsleiters erlaubt.

 

 

17.

Auf kameradschaftliches, sportliches und faires Miteinander legen wir sehr großen Wert.

 

Diese Platzordnung soll niemanden einschränken. Doch zur Sicherheit und dem Schutz aller Menschen und ihrer Hunde, müssen bestimmte Regeln beachtet werden, damit der Übungsbetrieb im Interesse aller reibungslos durchgeführt werden kann.

 

Die Vorstandschaft